NAJU-Positionspapier

Erneuerbare Energien

Wasser, Wind, Sonne, Gezeiten, nachwachsende Rohstoffe und Geothermie zählen zu den erneuerbaren Energien. Anders als Kernenergie und fossile Energieträger wie Kohle, Gas und Öl gelten sie als unerschöpflich und klimafreundlich. Nur durch einen vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien kann die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt und ein würdevolles Leben für alle Menschen sowie ein Überleben für alle Arten auf diesem Planeten ermöglicht werden.

 

Begründung

Zur Sicherung der Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen fordert die NAJU eine klimafreundliche, naturverträgliche, sichere und global gerechte Energieversorgung. Die drastischen Auswirkungen der Klima- und Biodiversitätskrise machen deutlich, wie dringend die globale Energiewende ist. Das Ausmaß beider Krisen kann nur durch eine gemeinsame Bekämpfung begrenzt werden. Als wohlhabendes Land mit hohen historischen Emissionen trägt Deutschland eine besondere globale Verantwortung. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Umsetzung des global gerechten Umstiegs auf erneuerbare Energien noch stärker voranzutreiben. Neben dem massiven Ausbau erneuerbarer Energiequellen müssen Energieeinsparungen im Zentrum der Energiewende stehen.

 

Daher fordern wir:

  1. Die vollständige Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen bis 2035 und die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens.
  2. Die konsequente Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der hierfür benötigten Infrastruktur.
  3. Einen schnellen, naturverträglichen Ausbau von Windenergie an Land (2%-Ziel) und auf See, der auf allen Ebenen umgesetzt werden muss.
  4. Einen naturverträglichen Solaranlagenausbau auf allen verfügbaren Flächen mit einer Priorisierung von bereits versiegelten Flächen inklusive einer Solaranlagenpflicht für neue Gebäude, bestehende Gewerbegebäude und Parkplätze.
  5. Eine verantwortungsvolle Erzeugung und Nutzung von Biogas und Biomasse, die einer Übernutzung und Zerstörung von Naturfläche entgegenwirkt und die Nutzung von Rest- und Abfallstoffen priorisiert.
  6. Einen naturverträglichen Netzausbau, die Stärkung regenerativer kommunaler Stromerzeugung und den Ausbau eines europäischen Netzwerks zur Vermeidung von Überkapazitäten und Sicherstellung der Grundlastfähigkeit.
  7. Eine standortspezifische, naturverträgliche, kommunale Wärme- und Energieplanung unter Einbeziehung lokaler Energiequellen und -senken (z.B. Abwärmenutzung aus der Industrie, Geothermie) in kommunalen Wärmenetzen.
  8. Die Bereitstellung einer Infrastruktur für grünen Wasserstoff, die allen zugutekommt und neokoloniale Strukturen nicht noch weiter verstärkt.
  9. Den nachhaltigen Ausbau der Speicherkapazitäten zur Deckung des Energiebedarfes zu Spitzenlastzeiten und zu Zeiten niedriger Verfügbarkeit von regenerativen Energiequellen.
  10. Eine sozialverträgliche Energiewende durch die einkommensbasierte finanzielle Förderung des Strom- und Wärmepreises.
  11. Eine verständliche und transparente Kommunikation seitens der Entscheidungsträger*innen über die Notwendigkeit der für die Energiewende und damit zur Bekämpfung der Klimakrise erforderlichen Maßnahmen.
  12. Eine verstärkte Förderung von unabhängiger Forschung im erweiterten Bereich der erneuerbaren Ener-gien und Speichertechnologien.
  13. Eine Bildungs- und Ausbildungsoffensive auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien.

 

Erläuterung und Begründung unserer Forderungen 

  1. Das Pariser Klimaabkommen sieht als eines von drei Hauptzielen eine Verminderung der Emissionen vor. [1] Da in Deutschland ein Großteil der Emissionen energiebedingt ist, ist eine vollständige Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien für die Erreichung der Klimaziele unerlässlich. [2] Es ist nicht zu verantworten, unseren Planeten weiterhin mit klimaschädlichen Emissionen und anderen giftigen Abfallprodukten zu verschmutzen. Ein schnelles, gemeinsames und ambitioniertes Handeln von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist notwendig. Die Interessen künftiger Generationen und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen müssen die zentralen Leitprinzipien einer verursachergerechten und sozialverträglichen Energiewende sein.
  2. Neben der Klimakrise stellt die Biodiversitätskrise eine existenzielle Bedrohung für die Artenvielfalt und damit auch für die Menschheit dar. Deshalb müssen beim Ausbau erneuerbarer Energien konsequent alle Aspekte des Naturschutzes berücksichtigt werden. Bereits versiegelte Flächen sollen bevorzugt für neue Anlagen genutzt werden. Ist dies nicht möglich, ist der Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten, nicht benötigte Flächen sind zu entsiegeln und die Umgebung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen wie auch Windenergieanlagen ist abhängig von den lokalen Artenvorkommen im Sinne des Artenschutzes zu gestalten.
  3. Damit die Energiewende schnellstmöglich gelingt, ist eine deutliche Steigerung der Anzahl an On- und Offshore-Windenergieanlagen sowie die Förderung weiterer regenerativer Energiequellen in ganz Deutschland unabdingbar. [3] Die bundesgesetzlich festgesetzten zwei Prozent der Bundesfläche für Onshore-Windenergieanlagen müssen naturverträglich schnellstmöglich sowie konsequent und gesteuert ausgebaut werden. Die Umsetzung muss auf allen Ebenen, von der kommunalen bis hin zur Landesebene, erfolgen und durch gesetzliche Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene vorangetrieben werden. Gleiches gilt auch für die Offshore-Windenergieanlagen.
  4. Gleichzeitig brauchen wir einen starken Ausbau der Solaranlagen, um fossile Brennstoffe nicht nur im Stromsektor, sondern auch im Wärme- und Verkehrsbereich durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Dabei müssen prioritär Flächen genutzt werden, die schon versiegelt sind, wie etwa Parkplätze oder auch Industriegebiete. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Erreichung der Ziele ist eine Pflicht für Solaranlagen auf Neubauten und auf neu angelegten Parkplätzen. [4] Bei der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen müssen ökologische Kriterien bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Kriterien hierfür sind beispielsweise die strukturreiche Gestaltung der Fläche oder die Durchlässigkeit der Zäune für Kleinsäuger und Amphibien.
  5. Die Verwendung von Rest- und Abfallstoffen für die Erzeugung von Biogas oder in Biomassekraftwerken ist grundsätzlich sinnvoll. Die Nutzung von Energiepflanzen, welche in eigens dafür angelegten Reinkulturen angebaut werden, ist aus Naturschutzsicht problematisch und sollte daher auf ein Minimum begrenzt werden. Aufgrund des hohen ökologischen Wertes des Biotops Wald sollte der Holzschlag zur energetischen Nutzung ebenfalls auf ein Minimum begrenzt werden.
  6. Die Stärkung der regenerativen Stromerzeugung auf kommunaler Ebene fördert lokale Energiewende-Projekte und verringert den Bedarf an fossilen Brennstoffen. Durch den Ausbau eines übergeordneten, integrativen europäischen Netzes können Energieüberschüsse besser verteilt und Überkapazitäten vermieden werden. Dies gewährleistet eine zuverlässige und stabile Stromversorgung, insbesondere bei der Deckung der Grundlast. Ein umweltverträglicher Netzausbau stellt sicher, dass bei der Installation von Übertragungs- und Verteilungsleitungen ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Dies beinhaltet die sorgfältige Planung, um sensible Ökosysteme zu schützen und die Auswirkungen auf Tier- und Pflanzenarten zu minimieren.
  7. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, müssen wir eine drastische Reduzierung unseres Energie- und Wärmebedarfes erwirken. Zur Deckung der zukünftig noch vorhandenen lokalen Bedarfe ist die Erstellung kommunaler Wärme- und Energiepläne unerlässlich. Die Planung zur Nutzung lokal verfügbarer erneuerbarer Energien und Abwärme (Wärmequellen und -senken) bildet eine Entscheidungsgrundlage für lokale Akteur*innen zur Umsetzung einer klimaneutralen Transformation. Hierfür müssen die Bedürfnisse der Bürger*innen einbezogen werden, um eine nachhaltige und sozialverträgliche Regional- und Stadtentwicklung zu ermöglichen. [5]
  8. Zum klimafreundlichen Umbau des Verkehrssektors aber auch für die Grundlastdeckung der Energieversorgung sind Alternativen zu fossilen Energieträgern notwendig. Wasserstoff ist ein Lösungsweg, wenn auch kein Allheilmittel. Durch den Aufbau einer entsprechenden Wasserstoffinfrastruktur können zunächst der Schwerlastverkehr und große Industriebetriebe versorgt werden. Das erklärte Ziel muss dabei die Nutzung von mit regenerativen Energien erzeugtem grünen Wasserstoff sein. [6] Fossil erzeugter Wasserstoff oder gar eine Verlängerung der Erdgasversorgung über den Einkauf von LNG (Liquified Natural Gas) aus anderen Staaten sind für uns nicht akzeptabel. Die Unterstützung von neuen fossilen Gasprojekten hat fatale soziale, ökologische und ökonomische Auswirkungen. Sie sind keinesfalls mit dem 1,5 Grad-Ziel vereinbar [7], zerstören Lebensgrundlagen und Ökosysteme und verschärfen neokoloniale klimaschädliche Abhängigkeiten. Wir erwarten daher eine enge Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung beim Ausbau regenerativer Energien in Ländern mit geringeren finanziellen Mitteln. [8]
  9. Angesichts des steigenden Anteils der fluktuierenden erneuerbaren Energien am deutschen Strom- bzw. Wärmemix muss sichergestellt sein, dass die System- und Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleistet sind. [9] Energiespeicher ermöglichen eine flexible Energieversorgung und eine zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch (bspw. Deckung der hohen Strom- und Wärmenachfragen im Winter nach Feierabend). Zusätzlich können Stromspeicher auch durch die Bereitstellung [10] einer Regelleistung dazu beitragen, die Netzfrequenz stabil zu halten. [11]
  10. Eine sozialverträgliche Energiewende, die auf eine einkommensbasierte finanzielle Förderung für Strom- und Wärmepreise setzt, trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei, indem sie einkommensschwache Haushalte entlastet. Inklusive, sozial gerechte Maßnahmen erhöhen die Akzeptanz in der Gesellschaft gegenüber der Energiewende. Soziale Spannungen können so reduziert werden, die sich sonst aufgrund steigender Energiekosten zu verschärfen drohen. Gleichzeitig werden durch eine gezielte finanzielle Unterstützung Anreize geschaffen, auf energiesparende Technologien umzusteigen oder Gebäudesanierungen vorzunehmen. Eine gezielte finanzielle Unterstützung begünstigt den Ausbau erneuerbarer Energien, da die Nachfrage nach sauberer Energie steigt. Die einkommensbasierte finanzielle Förderung trägt zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen bei und ermöglicht einkommensschwachen Haushalten eine bezahlbare und saubere Energieversorgung.
  11. Zur Steigerung der Akzeptanz in der Gesellschaft gegenüber der Energiewende ist neben der finanziellen Unterstützung eine transparente, offene Kommunikation seitens der Entscheidungsträger*innen über die Notwendigkeit der Maßnahmen unerlässlich. Die Bundesregierung muss geschlossen für eine schnellstmögliche, flächendeckende, sozial- und naturverträgliche Energiewende einstehen und die Notwendigkeit der Veränderungen zur Eindämmung der Klimakrise und Wahrung des Gemeinwohls für die Gesellschaft ver-ständlich kommunizieren.
  12. Zusätzlich zu den geschilderten Maßnahmen zur Sicherstellung einer sozial- und naturverträglichen Umsetzung muss die Energiewende von einer verstärkten Förderung von unabhängiger Forschung im erweiterten Bereich der erneuerbaren Energien und Speichertechnologien begleitet werden. Bahnbrechende Innovationen können die Eingrenzung der Klima- und Biodiversitätskrise unterstützen. Nur eine unabhängige Forschung erlaubt es Wissenschaftler*innen, frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen zu forschen und transparente Ergebnisse hervorzubringen. Diese müssen für die gesamte Gesellschaft zugänglich gemacht und verständlich aufbereitet werden. Internationale Kooperationen eröffnen neue Wissensaustauschmöglichkeiten. Durch die gewonnenen Forschungsergebnisse werden technologische Verbesserungen ermöglicht, Kosten gesenkt und der Übergang in eine kohlenstoffarme Zukunft realisierbar.
  13. Darüber hinaus ermöglicht eine umfassende staatliche Unterstützung der schulischen und beruflichen Bildung im Bereich erneuerbarer Energien die Vermittlung von spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für den Ausbau und die effiziente Nutzung erneuerbarer Energiequellen unerlässlich sind. Dies führt nicht nur zu einer nachhaltigen Energiezukunft und einem aktiven Beitrag zum Klimaschutz, sondern schafft auch neue Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien, die attraktiv gestaltet werden müssen. Durch Umschulung soll ein zügiger und effektiver Transfer für Arbeitende aus dem fossilen in den regenerativen Sektor möglich sein. Das Wissen über eine nachhaltige Energieversorgung ermöglicht es Bürger*innen als aktive Mitgestalter*innen einer zukunftsfähigen Gesellschaft einen Beitrag in der Bewältigung der drängenden Herausforderungen in der Klimakrise zu leisten.

Fußnoten:

[1] Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2023): Klimaabkommen von Paris. https://www.bmz.de/de/service/lexikon/klimaabkommen-von-paris-14602 [Zuletzt überprüft am 19.08.23].

[2] Umweltbundesamt (2021): Emissionsquellen. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/emissionsquellen#energie-stationar [Zuletzt überprüft am 19.08.23].

[3] IPCC (2022): Summary for Policymakers. In: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. S. 42 (Figure SPM.7).
[4] Reincke, J. (2021): Resolution zur naturverträglichen Energiewende, BVV 2021, auf Antrag des NABU-Bundesfachausschusses Energie und Klima, 07.10.2021.

[5] Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (2023): Kommunale Wärmeplanung. https://um.baden-
wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/in-kommunen/kommunale-waermeplanung, [Zuletzt geprüft am 20.08.2023].

[6] Merten, Frank; Scholz, Alexander (2023): Metaanalyse zu Wasserstoffkosten und -bedarfen für die CO2-neutrale Transformation: Studie für den Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE NRW): Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. https://doi.org/10.48506/opus-8344.

[7] International Energy Agency (2021): Net Zero by 2050. IEA. Paris. https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050. License: CC BY 4.0.

[8] Fridays for Future (2022): Senegal-Germany People’s Alliance for Climate Justice. https://fridaysforfuture.de/senegal-germany-peoples-alliance-for-climate-justice/ [Zuletzt geprüft am 20.08.2023].

[9] Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) (2017): dena-NETZFLEXSTUDIE. Optimierter Einsatz von Speichern für Netz- und Marktanwendun-gen in der Stromversorgung. https://www.dena.de/fileadmin/dena/Dokumente/Meldungen/dena-NETZFLEXSTUDIE_Ergebniszusammenfassung.pdf [Zuletzt überprüft am 19.08.23].

[10] Brandstätt, Christine; Gabriel, Jürgen; Jahn, Karin; Peters, Fabian; Serkowsky, Janik (2018): Innovation Energiespeicher. Chancen der deut-schen Industrie. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung (Forschungsförderung, Nr. 404 (November 2018)). https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_404.pdf [Zuletzt geprüft am 19.08.23].

[11] Agora Energiewende (2014): Stromspeicher in der Energiewende. Untersuchung zum Bedarf an neuen Stromspeichern in Deutschland für den Erzeugungsausgleich, Systemdienstleistungen und im Verteilnetz. https://static.agora-
energiewende.de/fileadmin/Projekte/2013/speicher-in-der-energiewende/Agora_Speicherstudie_Web.pdf [Zuletzt geprüft am 19.08.23].

Beschlossen auf der Bundesdelegiertenversammlung der NAJU am 24. September 2023 in Berlin.

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